Der Verkauf mit Rückanmietung ist das klarste Modell für Verkäufer und Käufer und funktioniert im Prinzip wie der klassische Immobilienverkauf denn: Der Verkäufer erhält den vollen Kaufpreis und bleibt unkündbarer Mieter in seiner verkauften Immobilie. Für den Käufer ist diese Variante eine Kapitalanlage mit allen Steuervorteilen einer vermieteten Immobilie. Die Praxis hat gezeigt, dass der Käufer den Verkäufer sehr gern als Mieter sieht, weil dieser die Immobilie pflegt und sie immer noch als seinen Besitz sieht.
Der Kaufpreis wird in einem zweistufigen Verfahren festgelegt. Zunächst wird der Sachwert ermittelt. Dann wird nach einem komplexen Verfahren der Ertragswert bestimmt, der sich im Wesentlichen am Mietwert orientiert. Aus Sach- und Ertragswert wird der Verkaufspreis gebildet, der dem Verkäufer in voller Höhe ausgezahlt wird.
Verkäufer (späterer Mieter) und Käufer (späterer Vermieter) schließen einen Mietvertrag, den der Käufer nicht kündigen kann. Der Verkäufer hingegen kann jederzeit unter Wahrung der 3-Monats-Frist kündigen. Verkäufer und Käufer können die Höhe der Miete und die Vertragslaufzeit individuell vereinbaren. Die Anpassung der Miete ist ebenso frei verhandelbar, sie kann beispielsweise für 5 Jahre festgelegt werden und/oder den Lebenshaltungskosten folgen.
Neben der Nettokaltmiete muss der Verkäufer (Mieter) für die Betriebskosten aufkommen. Reparaturen und Instandsetzung obliegen hingegen dem Käufer (Vermieter). Mieterhöhungen wegen Modernisierung sind ausgeschlossen.
Der Mietvertrag wird Bestandteil des notariellen Kaufvertrags.
Fazit:
Wie beim klassischen Verkauf wird der Wert der Immobilie ermittelt. Dieser Wert ist gleichzeitig der an den Verkäufer zu zahlende Kaufpreis. Der Verkäufer schließt mit dem Käufer einen Zeitmietvertrag ab, dessen Dauer individuell vereinbart wird. Während dieser Zeit kann der Vermieter nicht kündigen. Der Mieter kann jederzeit mit einer Dreimonatsfrist den Mietvertrag beenden. Der Verkauf ist steuerfrei, die Mieteinnahmen sind zu versteuern. Der Käufer trägt die Instandsetzungskosten, Betriebs- und Nebenkosten sind vom Mieter zu zahlen.
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