
Verkauf auf Leibrente
- Bei diesem Modell empfehlen wir eine individuelle Berechnung in einem persönlichen Beratungsgespräch.
- Bestandteil der Berechnung ist das Alter des Verkäufers bei Vertragsabschluss.
- Mögliche Kaufpreisanzahlungen sind von der Berechnung der Leibrente in Abzug zu bringen, Indexklauseln sollten vereinbart werden.
- Der Ertragswert der Leibrente ist zu versteuern, die laufende Instandsetzung trägt der Käufer, Betriebs- und Nebenkosten sind vom Verkäufer zu leisten.
Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter der (040) 529 6000, senden Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.